Gebisslos = gesetzeswidrig, unversichert, verantwortungslos?

Einem sogenannten dubiosen Gutachten zu Folge und damit also nach Meinung einer FN, ist das Führen/Fahren/Reiten von Pferden ohne ein Gebiss im Maul nicht sicher!

Kurze Bestandsaufnahme zur Qualifikation des Verfasser FN anhand von deren „Entscheidungsträgern“ und damit zur Wertigkeit dieses „unabhängigen“ Gutachtens:

Bereits im Jahre 2010 konnte sich Monika Lehmenkühler in Warendorf höchst persönlich davon überzeugen, daß es mit ausreichender Fachkenntnis bei einer sogenannten Spitze der FN nicht all zu weit her ist!

(Selbst nur schon zum Basiswissen Pferdeverhalten, -bedürfnisse und auch einer entsprechenden Reittechnik aufgrund gegebener anatomischer Fakten). Belegt durch Zeugen und mittels der von der FN geduldeten und damit genehmigten Filmaufnahmen von dem an diesem Tage praktizierten Test- und Zulassungsverfahrens. Die Beweise (Filmaufnahmen) befinden sich bis heute NOCH unangerührt im Archiv der LG-Team eG. An besagtem Tage wurde ein sehr junges Pferd (gerade mal 10 Wochen in der Ausbildung in Warendorf stehende Remonte) deutlich zu tief eingestellt (LDR/Rollkur) und weit über Tempo geritten, vorgeführt. So angewiesen und unterrichtet an jenem Tag von dem in deren Dunstkreisen so hochgelobten Christoph Hess (seit 2016 im Ruhestand).

Monika Lehmenkühler bei der FN

Deutsche reiterliche Vereinigung in Warendorf LG-Zaum Zulassung

Hier ein nur kurzer Abriß von Monika Lehmenkühler zum Hergang in Warendorf: „Die Remonte mit einem wohl noch in Ausbildung befindlichen, jungen Bereiters der FN, begannen nach einer sehr kurz zu nennenden Lösungsphase (ca. 1 große Zirkelrunde) im Schritt am langen Zügel. Dann fing das konsequente Martyrium an, welches leider allenorts auch regelmäßig auf deren Turnierplätzen bis hin zur sogenannten Weltelite zu beobachten ist.

Unter lautstarker, selbstsicherer Anleitung des Ch. Hess, wurde leichttrabend, das ausgesprochen tief eingestellte Jungpferd durch die Halle gejagt (beständiges Tempo: Mitteltrab und darüber liegend). Dies beobachtete ich zunächst einmal für ca. 5 – 10 Minuten, sehr erstaunt, zutiefst entsetzt und ganz still, auch um konkret ausschließen zu können, daß es sich um ein vielleicht noch zu korrigierendes, nur kurzzeitiges Vorgehen handelte. Als ich das jedoch ausschließen konnte, sprach ich, den sich ständig in Lob über das praktizierte Vorgehen des Reiters (stark vorwärts treibenden und mit ständigem druckausübenden, kaum nachgebenden, kurzen und eher feststehenden Zügelhand), ja sogar gebetsmühlenartig begleitet von dem zu diesem Treiben auffordernden Christoph Hess, an. Laut, deutlich und bestimmt fragte ich: „Das ist jetzt nicht ihr Ernst oder?“ Erstaunt und sichtlich verwundert schaute er und seine Kollegen von der FN mich an …und ich führte weiter aus und beendete diese Frage mit der Feststellung: „… daß sie mir hier in Warendorf allen Ernstes eine Remonte in der Rollkur und in einem irrsinnigen Tempo vorführen, ich kann das jetzt nicht fassen!“ Ohne sich dazu zu äußern oder sich zu rechtfertigen, also mir dazu auch nur irgendetwas zu entgegnen, wies er nun rasch (sichtlich ertappt) den Reiter an – entgegen seinen vorherigen Anweisungen – doch ein wenig mehr nachzugeben und das Tempo leicht zu vermindern. Siehe dazu auch unser Beitrag Begriffsverwirrungen! – Zu diesem unglaublichen Erlebnis in Warendorf, könnte ich im Grunde ein weiteres Buch verfassen. Hier sei nur kurz erwähnt, daß meine schlimmsten Vermutungen zu 100% an diesem Tage bestätigt wurden!“

Zulassung des LG Zaums Prüfung in Warendorf mit Ch Hess Kaspareit Lehmenkühler

Zulassung gebisslos reiten bei der FN mit Monika L und Ch Hess

Zuerst wurde also die Remonte so vorgestellt, mit einem herkömmlichen Eisen-Gebiss, dann befreit von dem Gebiss und gezäumt auf den gebisslosen LG-Zaum. Der gebisslose LG-Zaum wurde sofort hervorragend von Reiter und dem jungen Pferd angenommen, ohne auch nur die kleinsten Probleme, trotz der zuvor genannten kontraproduktiven Reitweise. Dies belegte auch das überaus positive Statement des Reiters und auch der anwesenden Herren am Ende der Vorführung! Und dies ganz wichtig, trotz der widrigen Umstände, durch die für dieses junge Pferd sehr erschwerten und überaus schädlichen, ja sogar in vielen Augen tierschutzrelevanten Vorgehensweise und offenkundig gängigen Trainingspraxis in Warendorf. Vermittelt und angewiesen an diesem Tage von einem Ch. Hess, ebenso gefördert und mitgetragen von führenden Mitgliedern einer FN, wie der ebenfalls dort anwesende Thies Kasparei und weiteren, sogenannten „Entscheidungsträger“.


Bildschirmfotos aus den Filmaufnahmen in Warendorf bei der FN

Hier ein paar Impressionen, Bildschirmfotos aus den Filmaufnahmen, dadurch qualitativ zwar nicht so hochwertig, allerdings sollten diese mehr als ausreichen, um unsere obige Ausführungen zu untermauern. Wichtige Anmerkung an dieser Stelle: Es waren BELEGBAR keine Momentaufnahmen!  … und leicht nachvollziehbar, daß dem dann endlich erfolgten und lange erwarteten Statement, lediglich in einem Reitsport Magazin eines Ch. Hess zu Folge, ein langfristiger Erfolg mit dem LG-Zaum nicht möglich sei. Völlig klar und nur normal, weil ein Pferd sich gegen eine solche Form der psychischen und physischen Vergewaltigung, ohne das überzeugende Gewaltmittel Gebiss, zumindest ein wenig besser entziehen kann! Siehe dazu unseren Beitrag vom 23.04.2012.

FN Testpferd vorgestellt mit Gebiss LDR

FN Testpferd vorgestellt mit Gebiss in der Rollkur

FN Testpferd mit Gebiss Rollkur

FN junges Testpferd gerollt mit Gebiss

FN Remonte in Zwangshaltung mit Gebiss

FN Testpferd LDR

Hier nun das selbe junge Pferd an diesem Tage, befreit vom Gebiss und gezäumt auf dem gebisslosen LG-Zaum.

junges Testpferd der FN gezäumt auf LG-Zaum

FN Testpferd entspannt mit LG-Zaum

FN Testpferd vor der Senkrechten gebisslos

Zurück zum Gutachten einer FN: Aufgrund also dieser offenkundigen Fehleinschätzung, zementiert in diesem Gutachten einer FN, speziell zu der zuverlässigen, sicheren Kontrolle über ein Pferd, machte sich Monika Lehmenkühler, als freie Gutachterin bereits 2011 daran, ein sogenanntes Gegengutachten zu verfassen, welches im Jahr 2012 dann fertig gestellt wurde. Vor allem machte sie sich die Arbeit aus dem Bewußtsein heraus, daß aufgrund dieses fatalen Fehl-Gutachtens der FN, so mancher führsorgliche Pferdehalter, der sich bewußt gegen Gebisse entschieden hat, damit ins Unglück gestürzt werden könnte. Es kann überdies getrost davon ausgegangen werden, daß das Gutachten dieser FN u.a. vorzüglich aus Güterabwägungen (Siehe dazu unser Beitrag zum Tierschutzgesetz!) heraus verfaßt wurde. Das mag zunächst eventuell ein wenig weit hergeholt klingen, ist aber leicht nachvollziehbar, wenn einem bewußt wird wie z.B. eine Firma Sprenger (Gebisshersteller) mit einer Deutschen Reiterlichen Vereinigung verbandelt ist! Der geltende Leitsatz: „Folge der Spur des Geldes und du gelangst zum Ursprung des Übels“ könnte dabei überaus hilfreich sein!

Diese nun auf unserer Seite verlinkte, wichtige Ausarbeitung von Holger Suel, gefunden auf den Seiten der VfD vom 13. Juli 2018, wollten wir Ihnen jedoch auf keinen Fall vorenthalten. An dieser Stelle vielen Dank und ein großes Lob für diese fundierte Arbeit an Holger Suel und für die Veröffentlichung an die VfD!

VfD Veröffentlichung Ausarbeitung Holger Suel

Die Ausarbeitung dürfte für jeden überzeugten Gebisslosreiter/-fahrer/-führer sehr wichtig sein! Geht doch aus ihr hervor, daß egal ob mit oder ohne ein Gebiss im Pferdemaul, im Schadensfall und im Zweifel der Reiter/Fahrer/Führer eines Pferdes einzig und in jedem Fall nachzuweisen im Stande sein muß, daß er in der Lage ist, sein Pferd in der Regel gut unter Kontrolle zu haben. Denn wie auch in unserem zuvor genannten Gutachen aus 2012 akribisch belegt wurde, kann ein Pferd in einem akuten Gefahrenmoment nur über eine langfristig fundierte, gute und zuverlässige Ausbildung im „vertrauensvollen Gehorsam“ stehen. Dies ersetzt kein Equipment der Welt, auch kein noch so scharfes Gebiss … oder ein LG-Zaum und andere gebisslose Zäume. In der Vergangenheit gab es sicher mehr als genug schlimme Unfälle mit Pferden, die eben gerade ein Gebiss im Maul hatten. Auch dies kann durchaus als Beleg dafür dienen, daß eine zuverlässige Kontrolle über schmerzzufügende Mittel, wie es ein Gebiss nunmal nachweislich ist, eben gerade NICHT und zwingend das Mittel der Wahl sein kann, um ein Pferd zuverlässig unter Kontrolle zu halten und um damit eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten!


Eine für uns vorrangig wichtige Erkenntnis aus dieser Ausarbeitung von Holger Suel

ES GIBT OFFENBAR KEINE GERICHTSURTEILE, WELCHE AUSSAGEN, DASS EINE ZUVERLÄSSIGE KONTROLLE ÜBER EIN PFERD NUR MIT EINEM GEBISS MÖGLICH WÄRE !!!

Eher im Gegenteil, denn selbst höchstrichterlich wurde dies bereits trefflich formuliert:

Die Ausführungen aus einem Urteil des OLG (Oberlandesgericht) in Karlsruhe belegten es sogar sehr beeindruckend und überdeutlich, wenn es darin ausführte, daß die Auffassung, daß man ein Pferd mittels einer Kandare eher zum Anhalten bringen könne, offenbar laienhaft ist. Nach dem Verständnis des Gerichts ist vielmehr sogar das Gegenteil der Fall. Es schreibt in der Urteilsbegründung, daß durch Gewalt, also starke schmerzverursachende Mittel, wie hier eine Kandare, die bei heftigem Zügelgebrauch eben sehr große Schmerzen im Pferdemaul verursacht, bei dem Fluchttier Pferd vielmehr das genaue Gegenteil bewirkt würde, es also sogar in noch größeren Panik geraten würde.

Zwar ging es in besagtem Urteil um Tierhalterhaftung: Entlastungsbeweis für den Halter von Kutschpferden, dies läßt sich jedoch leicht auch auf den angeblich nicht sicheren gebisslosen Umgang mit dem Pferd übertragen.

Ratsam ist es sicher, für überzeugte Gebisslosreiter/-fahrer/-führer, sich diesen wertvollen Beitrag veröffentlicht bei der VfD zu sichern, auszudrucken und zu den Akten zu nehmen. Hinweis: Eine einmal getroffene Entscheidung eines Oberlandesgerichtes (AZ: 7 U 21/95) wiegt schwer und kann selbst begründeten Zweifeln beiseite räumen!

Im Fall der Fälle, stellen wir dann natürlich unser in 2012 von Monika Lehmenkühler gefertigtes Gutachten auf Anfrage zur Verfügung.

Zum Ende dieses Beitrages, sei nochmal auf unsere Stellungnahme bzgl. dieses niederschmetternden Gutachtens der FN und den daraus möglichen, resultierenden Konsequenz in unserer Vita (letzter Absatz) hingewiesen.

Die Anwendung von Gewalt ist mit der Liebe unvereinbar.

Leo Tolstoi (1828 – 1910)


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