Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir bedauern zutiefst, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den Versand unserer Waren ab dem 12.08.2026 ausschließlich auf Adressen innerhalb Deutschlands beschränken müssen. Ein Versand in andere EU-Mitgliedstaaten ist ab diesem Zeitpunkt leider nicht mehr möglich.
Warum ist dieser Schritt notwendig?
Am 12. August 2026 treten die strengen Hauptpflichten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft. Diese Verordnung regelt europaweit die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungsmaterialien komplett neu.
Die sog. Umweltziele einer EU, stellen uns bei einer Umsetzung vor unlösbare bürokratische und finanzielle Hürden:
Keine Mindestmengen: Die strengen Registrierungs- und Meldepflichten gelten ab dem ersten Paket. Es gibt keine Ausnahmen, selbst für kleinere Online-Shops.
Nationale Bürokratie statt EU-Einheit: Anstatt einer zentralen Meldestelle kocht jedes der 26 EU-Auslandsländer weiterhin ein eigenes Süppchen. Wir müssten uns in jedem Lieferland einzeln registrieren, separate Datenmeldungen abgeben und landesspezifische Gebühren entrichten.
Zwang zu teuren Auslands-Bevollmächtigten: In vielen EU-Ländern ist eine direkte Registrierung für uns nicht einmal erlaubt. Wir müssten zwingend kostenintensive, nationale Bevollmächtigte (Compliance-Agenturen) vor Ort beauftragen. Die jährlichen Fixkosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu unseren Versandmengen im EU-Ausland.
Da wir die daraus resultierende Bürokratie und die immensen Fixkosten als mittelständisches Unternehmen nicht stemmen können, bleibt uns als wirtschaftliche Notbremse nur die Einstellung des EU-Versands.
Innerhalb Deutschlands kommen wir unseren Pflichten über das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackDG) selbstverständlich nach.
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihre langjährige Treue und hoffen auf Ihr Verständnis für diese schwierige, notwendige und in Wahrheit erzwungene geschäftliche Entscheidung.
Ihr LG-Team