Anwendung des Bundestierschutzgesetzes in der PferdeWelt

Es folgt sinngemäß ein aktueller Aufruf eines Pferdetherapeuten

Selbst nachdrückliche Aufrufe von anerkannten Therapeuten an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verhallen im NICHTS. Die im deutschen Tierschutzgesetz verankerten Vorgaben müßten eigentlich durchzusetzen sein!?

Formulierungen in diesem Tierschutzgesetz machen es möglich! Wie zum Beispiel das Wort „erheblich“! Eine solche Formulierung läßt die Annahme zu, daß es gesetzeskonform und richtig wäre einem Pferd Schmerzen und Schäden zufügen zu dürfen, wenn dies nicht in „erheblichen“ Umfang geschieht. Genau dieses Wörtchen jedoch, läßt entsprechend – und dies sehen wir auch auf Turnierplätzen nur all zu häufig – genug Spielraum für die höchst persönliche Auslegung eines jeden Reiters.

Das Wort „erheblich“ müßte also ersatzlos gestrichen werden, da genau die Formulierung die Aussage nah legt, es sei durchaus in Ordnung, einem Pferd Schmerzen, Schäden und Leid zu zufügen, solange dies nicht in einem „erheblichen“ Maße geschieht. Siehe dazu den: §3 Absatz 1b Bundestierschutzgesetz: „Es ist verboten, an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind (…) anzuwenden.“


Anmerkung unsererseits:

Pferde erhebliche Schmerzen erlaubt

Was bedeutet, daß  dieser Paragraph des Tierschutzgesetzes UNBESTIMMT ist und damit wegen seiner Unbestimmtheit NICHTIG wäre! Siehe dazu aus einer von vielen Urteilsbegründungen der höchsten Instanz dem BverfG: […] „Aus Art. 103 Abs. 2 GG folgt einerseits, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen worden ist. Der Bürger muss wissen, was er nicht darf.“ Wikipedia weiß auch, dass man sich darüber einig ist, dass unbestimmte Rechtsbegriffe eigentlich zu vermeiden sind. Sie räumen dem Exekutivorganen „gegebenenfalls“ [vielmehr faktisch] Kompetenzen und Machtfülle zu, die sie gar nicht haben sollten und die den Verwaltungsapparat unnötig aufblähen.

Pferd Stress und Schmerzen erlaubt


Erhebliche Schmerz ausübende Mittel dürfen KEINE Auslegungssache sein!

So müssen wir jedoch feststellen, daß beim Umgang mit Pferden die Anwendung von Zwangsmaßnahmen sozusagen Alltag in vielen Reitställen und auf Turnierplätzen ist. Diese Zwangsmaßnahmen werden nicht verfolgt oder geahndet, denn sie sind offiziell ja nicht VERBOTEN und dies u.a. aufgrund des tatsächlich unbestimmten Tierschutzgesetzes.

Neben den, durch solche Reitmethode wie Rollkur bzw. LDR entstehenden Schäden am Körper der Pferde, können viele Therapeuten ebenso bestätigen, daß zusätzlich sogar mentale, streßbedingte Faktoren bei vielen solcher Pferde feststellbar sind.

CHIO Aachen 2008 Grand Prix Spezial
CHIO Aachen 2008 beim Grand Prix Spezial abreiten

CHIO Abreitplatz Weltelite der Reiterei
CHIO Aachen Abreitplatz Weltelite der Reiterei

Es gibt wohl tatsächlich sogar Tierärzte und nat. die Verbände (siehe FN), die Rollkur/LDR, sowie die Verwendung scharfer Gebisse nicht als verwerflich erachten und behaupten, diese Praxis würde den Pferden keine Schäden zufügen. Zitat einess Therapeuten: Dies entspricht so überhaupt nicht meinen Erfahrungen. Nach Jahrzehnten Behandlung auch von Sportpferden kann ich mit Sicherheit sagen und belegen: Nahezu alle Pferde, die so „gearbeitet“ werden, leiden unter ->

Hier ein kurze Auflistung solcher Schäden:

  • Magengeschwüre
  • Verletzungen der Zunge
  • Verletzungen der Maulwinkel
  • Verletzungen des Zahnfleisches
  • Blockierte Kiefergelenke
  • Blockiertes Zungenbein
  • Blockierung der Schultern
  • Blockierung des Widerristes
  • Blockierung der Brustwirbelsäule
  • Entzündungen der Kiefergelenke
  • Entzündungen des Genicks
  • Atemwegserkrankungen
  • Kolikneigung
  • Allgemein schnellerer Verschleiß
  • Sehenschäden
  • Muskelschmerzen

(diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)

Wenn all diese höchst schmerzhaften Resultate belegbar aus der nach wie vor anerkannten Vorgehensweise des Reitens mit Gebissen und den dazu ungestraft angewandten Trainingsmethoden wie LDR etc. resultieren und also nicht als Verstoß gegen ein Tierschutzgesetz gelten, dann stellt sich berechtigter Weise die Frage, wer dies so formuliert hat und warum bzw. wofür denn dieses Gesetz überhaupt existiert!?

Weiter führt besagter Therapeut sinngemäß aus: Sollte jemand, der für dieses Tierschutzgesetzes verantwortlich ist, einmal nur eine Magenschleimhautreizung gehabt haben, nicht einmal ein Geschwür, so sollte er oder sie wissen, welch elendige Schmerzen das auslösen kann. Wenn irgendeiner von diesen Personen, einmal eine Blockade hatte und sei es „nur“ im Kreuzdarmbeingelenk, dann sollte er oder sie wissen, welch brutale Schmerz das tatsächlich sind. Des Weiteren sollte er oder sie wissen, was bei einem solchen Krankheitszustand und der damit einhergehenden Schwäche, mit dem Körper geschieht. Die Pferde in einem solchen Zustand sind gezwungen auch noch weiterhin gleiche Leistung zu erbringen. Alleine die Vorstellung einem solchem Stress und solchen Schmerzen täglich ausgesetzt zu sein, ist sicher kaum zu beschreiben. Es ist an der Zeit, zu begreifen und ins Tun zu kommen, damit die Anwendung von Zwang und Gewalt aufhört. Dies soll ein Aufruf sein, auch für jene, die es vielleicht bisher nicht so genau genommen haben: Alleine diese Vorgehensweisen wie Rollkur, die Verwendung von sehr scharfen Gebissen sind EIN VERSTOSS GEGEN DAS BUNDESTIERSCHUTZGESETZ und da hilft keine Relativierung und kein Schönreden, dies sollte einem nur schon der gesunde Menschenverstand eingeben! Anm. „… unabhängig davon, was Gebisse jeder Art erwiesenermaßen, bewirken.“


Tier“schutz“gesetz UNBESTIMMT?

In Bezug auf das zum größten Teil UNBESTIMMTE Tierschutzgesetz des Bundes, hier nun zur Verdeutlichung auch noch der § 1 dieses Gesetzes, der angesichts der nur auf unserer Startseite angeführten und belegten Fakten, eigentlich sofort greifen müßte! … wäre da nicht das klitzekleine Wörtchen „vernünftig“ enthalten!

Das Tier“schutz“gesetz greift offenkundig nämlich nicht, da eben auch hier, wie schon zuvor ausgeführt, wieder die („vorgeschobene“) UNBESTIMMTHEIT machtvoll der Konsequenz eines strickten VERBOTS entgegenwirkt. Diese Vorgehensweisen und natürlich auch, wie von uns oft genug dargelegt, die grundsätzliche Nutzung von Gebissen im Pferdemaul, die dahingehend und ursächlich eine solche Zwangsbehandlung in der Hauptsache erst möglich machen.

§ 1 Tierschutzgesetz

Definition zu „vernünftigem Grund aus einem Juraforum“: Ein vernünftiger Grund liegt dann vor, wenn eine Rechtsnorm es ausdrücklich zuläßt, eine Notwehr – oder Notstandssituation gegeben ist oder wenn es sich nach entsprechender Güterabwägung ergibt, dass die anscheinend berechtigten Interessen an der Ausübung von – wie hier z.B. Schmerz, Leid oder entsprechenden Schäden an dem Tier – schwerer wiegen als die Interessen des Tierschutzes an dem Erhalt und Schutz, an dem Leben und dem Wohlbefinden des Tieres.


Das bedeutet also, daß der zulässige Rechtfertigungsgrund offenbar und zumeist eben nach dem Güterabwägungsprinzip festgestellt wird.

Es handelt sich hierbei um einen der wichtigsten Grundsätze, der die gesamte sogenannte Rechtsordnung der Bundesrepublik durchzieht. Es geht immer und einzig nur um Gewinnerzielung und dies auf allen Ebenen und leider zumeist ohne Rücksicht auf Verluste!

Aber bleiben wir beim Tier und dem sogenannten Tier“schutz“gesetz, welches offenkundig nicht schützt!

Derjenigen, der eine ein Tier beeinträchtigende Handlung vornimmt, wird als „vernünftiger Grund“ nämlich dann eine Rechtfertigung seines Handelns zuerkannt bekommen, wenn eben dieses Handeln aus Gründen des Schutzes eines „höherwertigen Rechtsgutes“ gegenüber dem geringerwertigen Rechtsgut geboten ist.


Ganz offenkundig ist, daß auch hier die Interessen von Gewinnmaximierung (u.a. Sprenger und andere Gebisshersteller … bedenke der Turniersport ist eine Geldmaschine etc.pp.) eindeutig schwerer wiegen als das Wohl der Tiere/Pferde, denn das Tier“schutz“gesetz greift ja offenbar so gar nicht, siehe dazu u.a. auch Küken schreddern, Massentierhaltung und Zustände in Schlachthäusern! Dies wird offenkundig, wenn nämlich, wie so oft geschehen, Aktivisten, die diese Schande im allgemeinen Umgang mit anderen Lebewesen öffentlich machen und aufdecken, hierzulande oft genug härter bestraft werden als im Gegensatz dazu, Jene die aktiv an diesen Mißständen mitarbeiten und diese damit verursachen und fördern!

Aussage aus der Politik Tierschutz

Soviel zu den Gummiparagraphen und deren sogenannter Bestimmtheit in dieser bunten Republik, die eher selten bis gar nichts schützen, außer die Interessen der Großkonzerne und damit also rein kommerziellen Interessen! PUNKT

So sieht es also aus, weshalb Begriffe wie „erheblich“ und „vernünftig“, ganz sicher nicht zufällig als Formulierung gewählt wurden, da diese eine wunderbar weite Auslegung zulassen, weil sie eben gerade NICHT bestimmt sind!

Selbst höchst anerkannte Wissenschaftler und Philosophen begriffen beispielsweise, daß die Vernunft nur das einsehen kann, was sie selbst nach ihrem Entwurf hervorbringt …


„Die menschliche Vernunft hat das besondere Schicksal in einer Gattung ihrer Erkenntnisse: dass sie durch Fragen belästigt wird, die sie nicht abweisen kann, denn sie sind ihr durch die Natur der Vernunft selbst aufgegeben, die sie aber nicht beantworten kann; denn sie übersteigen alles Vermögen der menschlichen Vernunft.“

Zitat: Immanuel Kant

So lange werden also unsere Tiere/Pferde weiter – nicht nur mit dem „normalen“ Gebissen im zarten Maul – geschunden, gerollt, geknechtet und auf Raten gemordet, denn diese und andere Vorgehensweisen verkürzen deutlich die Lebenserwartung unserer Pferde!


Die Moral von der „Geschichte“

Andere Spezies werden sogar täglich grausamst gemordet! Heißt, männliche Küken werden weiter geschreddert und auch bei der Haltungsform und dem Vorgehen in den Schlachthäusern wird sich so weiterhin nichts ändern und das einzig nur zum Wohle der Gewinnmaximierung … es sei denn genügend Menschen werden sich dessen endlich bewußt und fordern konsequent, mindestens jedoch eine BESTIMMTHEIT dieses systemisch gewollt schwammigen Paragraphendschungels … oder besser noch, sie schmeißen all diesen fiktiven pseudo Gesetzesschwachsinn endlich über Bord, besinnen sich und kehren zurück zur *Sittlichkeit!

Köblers juristisches Wörterbuch Sittlichkeit

Bedeutet also folgerichtig aus dem jur. Wörterbuch, welches als Grundlage eines jeden Jurastudiums gehandelt wird, daß das Recht, also die allgemein herrschenden Gesetze und Verordnungen, eben gerade NICHT für das Gewissen und das Gute stehen oder auch nur damit vereinbar wären! Was alleine nur hier durch diese Ausarbeitung plausibel wird!

… und an der Stelle sollte jedem nun klar werden warum alles so ist wie es ist und weshalb solche berechtigten Aufrufe selbst von anerkannten Therapeuten, gerichtet an ein sogenanntes „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ (welches auch nichts weiter wie ein gewinnorientiertes Unternehmen ist), leider weiterhin im NICHTS verhallen müssen! Da hilft keine Empörung, keine Petition, kein Aufruf oder eine dazu auch noch so fundierte Argumentationskette an eine sogenannte, weil unbestimmte Vernunft dieser Institutionen!

Übrigens die Bemühungen, der offiziellen Antrag von Monika Lehmenkühler © im Jahre 2010 in Bezug auf die Zulassung, zumindest schon einmal des gebisslosen LG-Zaumes auf allen Turnieren, wurde gewiss in den oberen Etagen des Vereins FN ebenso und nun nachvollziehbar aus „Güterabwägungen“ heraus negativ beschieden. Die Firma Sprenger & Co. dankt! Wobei es diesem – auch einzig kommerziell handelnden Verein mit seiner vorgeschobenen Ethik – bis zum heutigen Tage keine einzige Zeile wert war, diese scheinbar getroffene negative Entscheidung zum Antrag der Antragstellerin zu begründen! Wohingegen dort allen ernstes Abwägungen/Beratungen, ob ein Pferd während einer Prüfung aus dem Maul oder sonst wo bluten darf ohne auch nur abgeklingelt zu werden, tatsächlich zur Befürwortung dessen „in Ausnahmefällen“ klar auf der FEI und FN-Agenda standen! Dies konnte einzig nur wegen dem wirklich sehr großen Aufschrei der Massen verhindert werden! Noch Fragen?!


Aber was kann Jeder sofort tun?

Nun, wir würden vorschlagen, schweigt nicht mehr länger, werdet laut, boykottiert Reit-Turniere wo solcherlei Tierquälereien immer noch beklatscht werden, ändert eure Einstellung, macht euch schlau und ändert dazu euer Kaufverhalten. Da liegt ein Teil unserer wahren Macht! – Dies nur in der Kürze … und wer jetzt noch tiefgründiger Bescheid wissen möchte, warum alles so ist wie es ist und sich mit diesem System auch nichts ändern wird, der beschäftigt sich mit dem Kommerz, denn darauf basiert alles hier was Natur, Tier und Mensch schon viel zu lange immens schadet.

Wer reiten nur als Hobby sieht und nicht als Leidenschaft, schafft Leiden, die das Pferd nicht schafft.


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